Oculus VR-Headsets demnächst mit Facebook Zwang (Oktober 2020)

Ab Oktober 2020 brauchen neue Oculus Benutzer einen Facebook Account, um Oculus Geräte verwenden zu können.

Seit Facebook die -damals eigenständige- Firma Oculus gekauft hat, haben viele User bereits vermutet, dass dies, früher, oder später, passieren wird.
Und es passiert jetzt.

Was passiert mit alten Benutzern, die ein Oculus Konto haben?

Die können ihr Oculus Konto dann (freiwillig) mit Facebook verwenden, müssen sie aber nicht. Vorerst.
Ab 2023 brauchen dann alle User ein Facebook Konto, falls man dann weiterhin nicht verbindet, kann Oculus nicht garantieren, dass noch alles weiterhin funktioniert.

Die vollständigen FAQs kann man hier finden.

Google: Es geht um Inklusivität und Vielfältigkeit

Es geht um Inklusivität und Vielfältigkeit, deswegen entfernen wir das Ei!
Die Entfernung des Ei’s vom Salat Emoji wäre ja an sich kein Problem, da man ja das Emoji nur an die Beschreibung anpassen wollte, und die Beschreibung nannte keine Eier im Salat.

Was das ganze aber komplett ironisch macht, ist der Tweet dazu:

Bei Google hört man immer von Inklusivität und Vielfältigkeit[…]„, „daher haben wir das Ei entfernt.

Anscheinend ist man nicht fähig, den Widerspruch zu erkennen.
„Inclusion“ != „removing“ („Inkludieren“ ist ungleich „Entfernen“)

(Falls der Tweet nicht mehr verfügbar sein sollte, dann klicke diesen Archivlink)

Willkommen in Europa, das neue China

Vor einigen Tagen wurde vom EuGH entschieden, dass Suchmaschinen für den Inhalt Dritter verantwortlich sind, weil Suchmaschinen diese Daten ja auch verarbeiten.

Ich finde dieses Urteil sehr beängstigend, noch schlimmer finde ich, dass es viele Kommentare gibt, die dieses Urteil begrüßen.
Dies zeigt mir Folgendes:
Entweder, das Internet besteht aus vielen Trollen, die sich rapide vermehren können, denn es werden immer mehr davon oder das Internet besteht aus immer mehr werdenden ahnungslosen Usern, die eigentlich überhaupt nicht verstehen, wie das Internet funktioniert, geschweige denn technisches Verständnis haben und einfach nur Google, oder andere Dienste „bashen“, weil es gerade in Mode ist.

Ja, richtig! Die ganze Datenschutzthematik ist eine Modeerscheinung, zumindest so wie das Thema aktuell behandelt wird.
Es werden Gesetze erlassen unter dem Decknamen „Datenschutz“, genauso wie die USA ihre Gesetze mit „Terrorismusbekämpfung“ rechtfertigt.

Wie auch immer; für Zweiteres habe ich eine Lösung, nämlich diesen Artikel hier; mein Wissen, meine Erfahrung.
Fangen wir einmal an …

Was ist eine Webseite?
Eine Webseite ist das, was sich öffnet, wenn du eine Internetadresse (URL) in deinen Browser (das Ding, was Webseiten anzeigen kann) eingibst.
www.nudlaug.eu ist zB eine Webseite, www.derStandard.at und www.orf.at sind auch Webseiten. Ja, selbst www.youporn.com ist auch eine Webseite (kaum zu glauben!).

Die Betreiber dieser Webseiten veröffentlichen Inhalt, egal, ob es sich dabei um Bild, Ton, Video, Text handelt.
Diese Betreiber sind für den Inhalt verantwortlich.

Was ist eine Suchmaschine?
Es wird nun etwas kompliziert, Vorsicht!
Suchmaschinen sind Webseiten, die andere Webseiten durchsuchen können.
Suchmaschinen können nur auf öffentliche Inhalte zugreifen, diese werden dann -je nach Suchmaschine – nach bestimmten Kriterien sortiert und analysiert.

Wenn jetzt jemand in einer Suchmaschine nach bestimmten Stichwörtern sucht, dann zeigt die Suchmaschine in ihrem Ergebnis Links zu Webseiten zu dem gesuchten Stichwort an, die man dann auch anklicken kann, um zu dieser Webseite weitergeleitet zu werden. – Ab diesen Punkt befindet man sich nicht mehr bei der Suchmaschine, sondern auf der jeweiligen Webseite, die man angeklickt hat.

Der Sinn einer Suchmaschine ist jener, dass man öffentliche Inhalte leichter finden kann.
Man kann diese zwar auch ohne Suchmaschine finden, dauert aber etwas länger. Und in der heutigen, stressigen Welt, hat ja niemand mehr die Zeit, um sich lange mit der Suche zu beschäftigen.

Wie funktioniert das mit der Suchmaschine und einer Webseite?
Der Crawler einer Suchmaschine (quasi ein Bot) durchsucht die Webseiten nach öffentlichen Inhalten und schmeißt diese auf den eigenen Index, dabei werden auch externe Links zu anderen Seiten beachtet und einbezogen.

Webseitenbesitzer können dies unterbinden, indem sie,

die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, oder

  1. Die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,
  2. mittels robots.txt, (NudlAug hat auch eine robots.txt!) oder
  3. mittels Meta-Tags

Ein Webseitenbetreiber sollte wissen, was dies bedeutet, immerhin sind das die Basics, die man als Webseitenbetreiber wissen sollte!
Eigentlich ist ein Webseitenbetreiber dafür verantwortlich, sollte einer etwas veröffentlicht haben, was eigentlich nicht öffentlich sein sollte, oder nicht von Suchmaschinen gefunden werden sollte, dann sollte sich der Webseitenbetreiber selbst an die Nase nehmen und dies beheben.
Mit dem Urteil vom EuGH ist das nun Geschichte, denn ab jetzt sind Suchmaschinen für das Fehlverhalten der Webseitenbesitzer verantwortlich. Das ist sehr bedauerlich, dass der EuGH kein technisches Verständnis dafür hat und dass Ahnungslose über Lächerlichkeiten wie diese entscheiden und ein Urteil darüber fällen dürfen.

Was wurde beim EuGH entschieden?
Es wurde entschieden, dass Google und andere Suchmaschinen (zB Bing, Yahoo etc.), die eine Niederlassung im europäischen Raum haben, keine Ergebnisse anzeigen sollen, wenn ein anderer User nach einem Namen sucht.
Natürlich gilt das nur, wenn der Gesuchte das bei der jeweiligen Suchmaschine vorher beantragt hat.

Dies betrifft nur Suchmaschinen, jedoch nicht Webseitenbetreiber.
Der „unerwünschte“ Inhalt bleibt also weiterhin für die Öffentlichkeit ersichtlich.
– Daher sinnlos.

Welche Konsequenzen hat das jetzt? Und was hat das mit Zensur zu tun?
Nun ja, manche werden sich denken, dass es vermutlich keine tragischen Konsequenzen haben wird.
Und so gesehen, ist es auch keine Zensur. – Aber es ist ein Anfang!

Bereits als die Contentindustrie verlangte, dass Links zu Torrent Seiten & Co. entfernt werden sollen, stellten sich mir die Haare auf. Man versucht es sich einfach zu machen, indem man einfach die Links aus der Suchmaschine entfernt, anstatt die Seite zu entfernen.
Wer bitte braucht denn schon eine Suchmaschine, wenn man die Adresse zur Pirate Bay auswendig kennt? – Auch andere Seiten in diesen Bereich, merkt man sich leicht und findet man eher durch Mundpropaganda. – Das Entfernen der Suchergebnisse hilft hier also absolut gar nichts. – dasselbe gilt auch für das Entfernen von Namen aus der Suchmaschine. Solange der Inhalt weiterhin im Internet veröffentlicht ist, ist er auch vorhanden. – Die Entfernung aus einer Suchmaschine verschleiert nur.

Gewisse „Datenschutzkämpfer“ klopfen sich nun gegenseitig auf die Schulter und masturbieren zu ihren „Ja, wir haben was für den Datenschutz gemacht„.
Medien beschreiben den dummen User, wie super das ist, wenn dann Daten aus dem „gesamten“ Netz verschwinden.
(Tatsache ist: Es wird nur aus der Suchmaschine ausgetragen, die Daten sind weiterhin im „gesamten“ Netz, öffentlich ersichtlich!)

Man nennt es „Recht auf Vergessen„, in Wirklichkeit sind die Inhalte aber weiterhin verfügbar. Suchmaschine hin, oder her. Man hat nur einen Vorhang davor gespannt.
Einen Vorhang, an dem man leicht vorbeigehen kann, um den Inhalt sehen zu können.

Lächerliche Spekulationen werden in Pressemitteilungen ausgesandt.
Kinder, wo soll das nur hinführen, wenn man ein ernstes Thema wie Datenschutz mit solcher Hysterie und Verschwörungen debattiert?

Hier ein paar Ausschnitte:

„Kein Google-Nutzer wird ernsthaft annehmen, dass bei seiner Suchanfrage „das Internet“ in Echtzeit durchsucht wird. Dies würde etliche Wochen und nicht einige Millisekunden dauern. Tatsächlich wird von Google – auf Vorrat – der öffentliche Teil des Internets in einer Datenbank erfasst, dies passiert vollautomatisch.“

  • Das machen Suchmaschinen nun mal so. Und das schon seit langer, langer Zeit. Das ist auch der Sinn einer Suchmaschine.
  • Das Wort „Vorrat“ hört sich so negativ an, deswegen schreiben wir es ja auch, damit ja etwas Negatives suggeriert wird. (Das ist normal!)

„Diese Datenbank, die viele zehntausend Terabyte umfasst[…]“

  • Ja, schmeißen wir irgendwelche Zahlen in den Text, am besten eine hohe Zahl, und verwenden wir das Wort „Terabyte“, denn das hört sich schließlich so gigantisch an, so viele „böse“ Daten hat Google von uns!
  • Außerdem: Irrelevant und Spekulativ

„[…]ist wohl die größte Vorratsdatenspeicherung der Welt.“

  • Wieder wird ein „böses“ Wort reingeschmissen. Die Funktion einer Suchmaschine hat allerdings nichts mit einer Vorratsdatenspeicherung zu tun. Man will auch hier nur „Böses“ suggerieren.

„Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein derartiges System die Begehrlichkeiten von Geheimdiensten á la NSA und Co weckte.“

  • Wieder kommt man hier mit einem Vergleich, der nichts mit dem ursprünglichen Fall zu tun hat, eine Suchmaschine ist nun mal zum Durchsuchen öffentlicher Daten da, das ist der Sinn einer Suchmaschine. Egal, von wem sie verwendet wird.
    Es wird hier wieder nur etwas „Böses“ suggeriert. Die gesamte Pressemitteilung besteht aus solchem Bullshit.

„Da diese Datenbank auch Informationen von Privatpersonen enthält, hat der EuGH in seinem Urteil klargestellt, dass die Datenschutzbestimmungen anzuwenden sind.“

  • Es sollte auch klar und deutlich gesagt sein, dass es sich hierbei um öffentliche Daten handelt. Diese sind der breiten Öffentlichkeit (Jedem!) verfügbar. Der Job einer Suchmaschine ist nun mal öffentliche Informationen zusammenzufassen.
  • Wären diese Informationen nicht bereits öffentlich auf Webseiten verfügbar, dann wären diese auch nicht in Suchmaschinen. Sollte eine Webseite den Inhalt „privatisieren“ würde der Inhalt bzw. der Link zum Inhalt auch automatisch aus der Suchmaschine verschwinden.

Auf ArgeDaten.at gibt es auch nur einen Musterbrief, um sich aus Google austragen zu lassen, für andere Suchmaschinen gibt es keinen Musterbrief.
Es ist schade, dass sich die Arge Daten zu sehr auf Google Bashing konzentrieren und sich nicht um wirkliche Datenschutzprobleme kümmern.

Nun … Zuerst wurden Torrent Links entfernt, jetzt werden Namen entfernt. In beiden Fällen ist der Inhalt weiterhin verfügbar, aber was wir als Nächstes aus Suchmaschinen entfernt? Werden bald politische Skandale verschleiert? Daher auch der reißerische Titel.

NSA: Schade um die ganzen Cloudservices

Clouddienste (zB Google Drive, Dropbox, etc.) sind ja eigentlich eine irrsinnig gute Idee, anstatt einen USB-Stick zu verwenden, kann man seine Dateien über die Cloud von Computer A zu Computer B „transportieren“, ohne viel Aufwand. Man kann Dateien auch mit bestimmten Benutzergruppen, oder auch mit der ganzen Welt teilen.

Doch mit den ganzen Skandalen, die im vergangenen Jahr aufgetaucht sind, ist man natürlich misstrauisch.
Die Aktionen der NSA und anderen Geheimdiensten schadet natürlich nicht nur dem Bürger, sondern richtet auch einen enormen Schaden bei diversen Anbietern solcher Dienste an.

Aber auch andere Dienste, wo man Daten in der Cloud verwaltet, oder bearbeitet, leiden darunter.

Die NSA & Co. haben mit ihren Aktionen gezeigt, wie man neue technologische Errungenschaften -die eigentlich für nützliche Tätigkeiten gedacht sind- missbrauchen kann und dass dies auch tatsächlich passiert. Es ist also keine Verschwörungstheorie und es ist auch kein Stoff für Science-Fiction Filme, oder Bücher. Es ist leider Realität.

Es wäre wünschenswert, wenn Politiker unserer Länder nun die USA konsequent damit konfrontieren, indem zB diverse Verhandlungen mit den USA gestoppt werden. Dies wird jedoch nicht passieren, unsere Politiker werden wohl eher ihre Köpfe in die Ärsche der US-Regierung stecken, und weiter das machen, was ihnen die „Weltmacht USA“ befiehlt, so wie sie es bisher immer gemacht haben. Leider.

Internetabgabe zahlen, aber dafür straflos up/downloaden dürfen?

Die Grünen wollen eine Internetabgabe einführen, die sämtliche Up/Downloads straffrei macht. (PS: Downloads sind in Österreich bereits straffrei, also betrifft dies eigentlich nur die Uploads)

Also eine Pauschalgebühr von 5 Euro im Monat, aber dafür muss man sich nie wieder um das Urheberrecht irgendwelche Gedanken machen und die Künstler hätten auch etwas davon.

Eigentlich keine schlechte Idee, allerdings hat die Sache nur einen kleinen Haken:
Nicht jeder Internetuser lädt Musik/Filme runter (bzw. rauf), daher würden auch komplett „Unschuldige“ User davon betroffen sein.

Eine bessere Idee; basierend auf die monatliche Zusatzpauschale (aber freiwillig):

Internetprovider sollten eine Option einführen, die den Kunden 5 Euro im Monat kostet.
Diese Option ist für die Kunden absolut freiwillig.
Jeder Kunde der diese Option bei seinen Internetprovider bestellt hat und somit auch die Pauschale zahlt, darf Musik/Filme, etc. kostenlos hoch- oder runterladen, egal aus welcher Quelle diese Daten bezogen werden.
Somit müssten Kunden, die sowieso nie „illegales“ Down/Uploaden keine Extragebühr für Nix bezahlen.
Und Kunden, die diese Option haben, haben die totale Freiheit darüber. Der Provider müsste diese Gebühr (5 Euro) zu 100% an die Industrie/Künstler weitergeben.

Wie würden dann zukünftig die Abfragen zwischen Contentindustrie/Künstler und Provider ablaufen?

Ganz Einfach: Die Industrie durchstöbert ja quasi die Tauschnetzwerke und wenn eine IP-Adresse ein geschütztes Material für Andere zum Download anbietet, kontaktiert sie den jeweiligen Provider dieser IP-Adresse.
Bis zu diesen Punkt ändert sich ja auch nichts, das ist ja bis jetzt auch so der Fall: Die Industrie nimmt einfach nur Kontakt mit dem Provider auf.

Der Provider sieht nach, ob der Kunde dieser IP-Adresse auch die -oben genannte- Option hat.
Hat der Kunde diese Option, dann hat sich das erledigt. Es werden keine Daten des Kunden weitergegeben, da der Kunde den Filetransfer ja mit der Pauschale legal durchgeführt hat.
Hat der Kunde diese Option nicht, so können dann (wie gehabt) eventuelle, weitere (rechtliche) Schritte durchgeführt werden.

Somit müssten nur die Zahlen, die auch wirklich davon Gebrauch machen können.

kino.to für (Wiener) UPC Kunden nun wirklich gesperrt (Updated)

UPDATE: kino.to wurde von der Polizei vom Netz genommen, daher ist diese Seite für niemanden mehr erreichbar und daher nutzen auch die (unten beschriebenen) Umgehungsmöglichkeiten (Proxy, TORproject, etc.) nichts mehr.  – Mehr Informationen hier

Wer bereits versucht hat die Seite kino.to zu betreten, wird festgestellt haben, dass die Seite nun nicht mehr erreichbar ist (seit 27.05.2011).
Es ladet ewig und anschließend kommt die Meldung dass die Seite nicht erreichbar ist.

Als Ersatzdomain hat der Betreiber von kino.to bereits moviestream.to eingerichtet, das ist exakt die selbe Seite, nur eben eine andere Domain, diese ist nicht gesperrt. Und wenn die VAP diese sperren möchte, wäre es vermutlich wieder ein langwieriger Aufwand (immerhin hat es mehr als 6 Monate gedauert, bis das (vorübergehende) Urteil gesprochen wurde).
Natürlich kann man auch das TORprojekt oder andere/ähnliche Dienste verwenden, sollte man auf die Idee kommen noch mehr Seiten zu sperren.

Die Sperre betrifft nur Wiener UPC Kunden (Nur Kabelkunden, Inodekunden sind davon nicht betroffen), da die Klage auch nur gegen die Wiener UPC ging und nicht gegen die Bundesländer, somit muss die UPC nur den Zugang für die Wiener Kunden sperren. Zum Glück jedoch, haben die VAPler zu wenig Ahnung von der Materie, denn die Sperre kann schnell umgangen werden, bzw. wurde schon umgangen (durch die Ersatzdomain) – Und dies ist vollkommen legal.

Ende Gut, alles Gut?
Nein, noch nicht. Hier muss man jetzt abwarten, nachdem die UPC sich hier natürlich zu Wehr setzen wird, muss man gespannt abwarten, was dabei rauskommt. Ich bin davon überzeugt, dass die Klage fallen gelassen wird und die Sperre wieder aufgehoben wird.
Die VAP erzeugte mit dieser Klage einen Präsedenzfall und wird damit auch scheitern.
Mir persönlich ist die Seite kino.to vollkommen egal, es geht viel mehr um das Prinzip, sollten Internetsperren durchgehen (egal ob die Anordnung der Sperre ursprünglich vom Staat oder von einer Firma kommt – alle Sperren oder Zensurmaßnahmen sind widerwärtig und nicht zu akzeptieren), dann ist es nur eine Frage der Zeit bis alle „negativen“ Seiten gesperrt wurden. Eine „negative Seite“ kann alles sein: Jemand könnte sagen „Die Seite gefallt mir nicht, sperrt’s die“ und schon würde sie gesperrt werden. Natürlich würde es eine Weile dauern bis es soweit ist, aber es würde dann keine Grenzen mehr geben, was Sperren angeht.

Und wie man sieht, sind Sperren sowieso komplett sinnlos, denn diese können leicht umgangen werden.
Und von der VAP eine wahre Meisterleistung, denn sowohl die alte, als auch die neue Adresse sind nun Bekannter als je zuvor. – Dass sie soviel Verlust machen ist eben ihr eigenes Verschulden.

Update: moviestream.to:
In den letzten Tagen konnte man beobachten, dass auch moviestream.to öfters nicht erreichbar war, man könnte meinen, dass auch diese Seite bereits gesperrt wurde. Dem ist aber nicht so, da die Seite auch dann nicht erreichbar ist, wenn man die Sperre umgeht. Das heißt der Server der auf kino.to umleitet dürfte einfach nur des Öfteren überlastet sein. Wenn also moviestream.to mal nicht funktioniert, dann einfach später nochmal versuchen.

Google und WLAN: Viel Lärm um Nichts

In den vergangenen Tagen gab es viel über Google zu lesen.
Nachdem der Mensch nur gerne Gerüchte, Verschwörungstheorien und prinzipiell schlechte Nachrichten hören mag, wird auch nur über das Problem „Google und WLAN“ berichtet.

Am 14. Mai 2010 gab Google bei einer Überprüfung als Erster bekannt (Google hat es als Erster bekannt gegeben und nicht irgendjemand anderer), dass die Software unbeabsichtig auch Verkehrsdaten (und nicht nur die Basic Informationen) von offenen WLAN-Netzwerken mitsammelt.

Der Hintergrund:
Die Google StreetView Cars wurden mit WLAN Antennen ausgestattet, um die verfügbaren drahtlosen Netzwerke in der Umgebung ausfindig zu machen.
Dabei werden die SSID (sozusagen der Name von den Funknetz) und die MAC Adresse (eindeutige externe Nummer zur Identifikation) abgespeichert.
Dies ist durchaus legal, andere Firmen machen das gleiche. Das ist für die GeoLeocation Funktion gedacht, statt GPS (welches mehr Strom frisst und auch länger braucht), kann man somit auch die WLAN Informationen verwenden.
Jede private Person kann -sofern die Signalstärke überhaupt ausreicht- auf der Straße diese Informationen feststellen, ganz legal!

Worum es hier geht ist, dass die Software sich mit offenen drahtlosen Netzwerken verbunden hat (also nicht nur die SSID und MAC-Adresse, sondern hat sich vollständig verbunden) und dabei Daten gesammelt hat.
Hier stellt sich jedoch die Frage, welche Daten man hier gesammelt hat, denn welche will man hier sammeln können? – Man spricht immer davon, dass man den E-Mail Verkehr „abgehört“ hat. Damit das aber möglich ist, müsste ein Trojaner oder Virus/Wurm am Rechner aktiv sein, jedoch ist das nicht der Fall. Also wie soll diese Software den Datenverkehr wirklich „abgehört“ haben. Was die Software in diesem Fall maximal „anrichten“ könnte, ist es im Internet zu surfen.
Und auch das ist legal (Dazu kommen wir weiter unten).

Technisch gesprochen:
Aber sehen wir uns das ganze mal technisch an, wieviele Daten (selbst wenn ein Trojaner, oder ähnliches aktiv gewesen wäre) hier wirklich gesammlt werden könnten.
Fast keine, da zuviele Störfaktoren vorhanden sind:

    • Die Software wechselte innerhalb einer Sekunde den Channel 5 mal, sprich: die Software war nicht einmal eine Viertel Sekunde mit dem WLAN Router verbunden, also sehr kurz
    • Die Entfernung und die Signalstärke spielen eine wichtige Rolle, die meisten WLAN Router stehen in Wohnungen, dessen Signal kaum/garnicht bis zur Straße reichen und selbst wenn wäre die Downloadrate sehr gering aufgrund der Entfernung
    • Es handelt sich um ein fahrendes Auto

Wenn man nun diese Faktoren zusammenzählt und wenn man nun davon ausgeht, dass man sich wirklich mit Hilfe eines Trojaners (was aber nicht der Fall ist) auf den Computer reinhacken könnte (um „E-Mail Verkehr“ zu lesen), könnte man nicht einmal ein einziges Mail „herunterladen“.
Rein technisch gesprochen, fällt die Verschwörungstheorie, dass man E-Mails oder anderen Internetverkehr „mitlesen“ konnte, ins Wasser. Die Daten die innerhalb dieser kurzen Zeit und aus dieser Entfernung „gelesen“ werden konnten, sind unbrauchbar.

Es ist NICHT Illegal sich mit offenen Netzwerken zu verbinden, oder darüber zu surfen:
Da man immerwieder von „Hacking“ spricht und wie böse das ganze ist, sollte man auch mal darüber aufklären, wie es wirklich ist.
Jeder, der einen eigenen WLAN Router besitzt oder betreibt, ist dafür selbst verantwortlich.
Es gibt zwei Merkmale bei Routern: Öffentlich (nicht verschlüsselt) und Privat (verschlüsselt).
Wenn jemand auf der Straße mit seinen Smartphone oder Notebook steht und einen nicht verschlüsselten WLAN Router sieht, muss davon ausgehen dass dieser Öffentlich ist und er sich damit verbinden darf.
Wer nicht möchte, dass fremde Personen seinen Router verwenden, muss sich darum kümmern, dass er verschlüsselt ist.
Weiters besteht die Möglichkeit seinen Router zu verstecken, somit würde nicht mal mehr die SSID und/oder die MAC-Adresse angezeigt werden.
Jedoch sind diese Maßnahmen vom USER/BESITZER des Routers zu tätigen. Wenn also Google sich mit offenen WLAN-Netzen verbunden hat, dann war dies noch immer legal. Leider sind die meisten Besitzer einfach nur zu faul sich ihren eigenen Router einzustellen, dennoch ist der Besitzer dafür selbst verantwortlich, wenn jemand anderer sich mit seinen öffentlichen Router verbinden und Blödsinn betreibt.

Berichterstattung ist derzeit unter Aller Sau:
Trotz dieser technischen Limitationen, gehen die meisten Berichterstatter wieder auf Google los.
Anderer Firmen, die schon seit fast einen Jahrzehnt WIFI/WLAN Daten sammeln, anderer Firmen die auch schon seit Jahren ihr „eigenes StreetView“ haben, ist ihnen egal, die sind nicht „böse“, die „dürfen das“, aber sobald Google so etwas macht, ist es gleich einmal „böse“ und muss verboten werden.

Und wenn schon nicht die Berichterstattung total versagt, so versagen doch die Leser. Ein Beispiel? – Im Februar 2010 wurde darüber berichtet (in der Überschrift), dass sich Google und der US-Geheimdienst NSA verbünden.
Seit diese Meldung in diversen Medien geposted wurde, denken alle Leser nur „Meine Daten werden an die NSA geschickt“, sämtliche Leser glauben nun tatsächlich, dass dies der Fall ist.
Aber dies ist nur ein klarer Beweis dafür, dass Leser nur die Überschriften (eventuell noch den ersten Absatz), aber nicht den ganzen Artikel, oder gar die Quelle lesen. Denn sonst wäre den Lesern klar, dass keine Userdaten von Google an die NSA übertragen wurden.
Es geht hier um die Hackangriffe aus China, die Anfang des Jahres gegen Google gingen. Die NSA hilft bei den Ermittlungen dieser Angriffe, ist das gleiche, als wie wenn man hier zu Lande zu den Behörden wegen Hackangriffe gehen würde.

In vielen Fällen versagt die Berichterstattung, berichtet entweder nicht vollständig, sodass man sich die Geschichte „selbst ausdenken“ muss, oder manchmal denken sich Berichterstatter tatsächlich eine eigene Geschichte aus, die aber von den Tatsachen weit entfernt sind.
Wie schon weiter oben erähnt haben viele andere Firmen änhliche Dienste angefangen und haben nicht diese Probleme wie es Google hat.
Google revolutioniert das Internet mit ihren Diensten, jedoch sind einige dermaßen neidisch, dass sie nur einen schlechten Ruf über Google verteilen wollen, es ist reines Google-Bashing und es steckt nichts hinter dieser Verschwörungstheorien.

Und was das WLAN-Debakel angeht: Viel Lärm um Nichts!

VAP verklagt UPC und verlangt Sperre von kino.to

Der VAP (Verein Anti-Piraterie) hat den Internet Provider UPC verklagt, da er den Kunden den Zugriff auf kino.to erlaubt.
kino.to ist eine Streaming Seite auf der man sich auch aktuelle Filme ansehen kann.

Laut eigener Aussage der VAP, haben die User nichts zu befürchten, da das Ansehen/Runterladen nicht illegal ist.
Da der Betreiber der Seite für den VAP nicht auffindbar ist, wird nun der Provider verklagt. UPC -und auch viele andere Provider- hatten in den vergangenen Wochen das Schreiben von der VAP ignoriert, welches aufforderte kino.to zu sperren.

Da kino.to selbst keine Dateien hostet, sondern diese von anderen Betreibern gehostet werden, möchte der VAP nun ca. 1500 IP-Adressen vom Provider UPC sperren lassen.

Das Ironische daran ist, dass der VAP sehr wohl darüber bescheid weiß, dass man diese Sperren leicht umgehen könne, jedoch will man bei den Muserprozess herausfinden, ob nun der Internetprovider dafür haftbar ist oder nicht.

Nein, ist nicht haftbar
Der Provider ist natürlich nicht dafür haftbar.
Andreas Wildberger Generalsekretär von der ISPA argumentiert damit, dass man die ASFINAG auch nicht dafür verantwortlich machen könnte, wenn jemand auf der Autobahn kopierte CD’s/DVD’s transportiert.

Das Sperren einer Seite würde eine Kettenreaktion auslösen.
Denn sollte UPC hier verlieren, müssten natürlich auch alle anderen österreichischen Internetprovider nachziehen und ebenfalls diese Seiten sperren.
Die Kettenreaktion wäre dann, dass jede Organisation/Firma/Person dann eine Seite sperren könnte, wegen eines lächerlichen Grundes.
Politiker könnten dann Seiten sperren lassen, die kritisch über sie berichten. Religiöse Organisationen können dann alle Seiten sperren lassen, die nicht mit ihren Glauben „kompatibel“ sind, usw…

Das ganze würde dann wohl so enden, wie in China. Die Piratenpartei ist ebenfalls nicht gerade sehr erfreut darüber, dass man sich chinesische Zennsur in Österreich wünscht.

Das Sperren/Blockieren von Internetseiten wäre das Ende des freien Internets und der freien Meinungsäußerung, da die oben erwähnte Kettenreaktion nicht lange auf sich warten würde…

YouTube gewinnt gegen Viacom

Wie vor kurzem im YouTube Blog bekannt wurde, gewann YouTube gegen Viacom, da YouTube mit den Rechteinhabern zusammenarbeitete.

Laut GWB wurde Google/YouTube auf 1 Mrd. US $ verklagt, da Viacom meinte, dass diese ihnen einen Umsatzeinsturz bringe und YouTube sich weigere diese offline zu nehmen.

Das Gericht habe jedoch anders entschieden, da YouTube ein System für Rechteinhaber zur Verfügung stellt, die es den Rechteinhabern erlaubt, das Video offline zu nehmen, oder Werbung anzuzeigen (sofern sie beweisen können, dass sie wirklich der Rechteinhaber sind).

PirateBay wurde für 5,5 Millionen Euro verkauft

Die Torrent-Tracker Seite ThePirateBay wurde vor kurzem an einen Werbedienstleister um 5,5 Millionen Euro verkauft.

Wie es hier für die Zukunft, oder was der genaue Sinn dahinter sein soll, ist fraglich.

PirateBay hat darüber auch einen Blogeintrag verfasst, dass man mit den Deal zufrieden sei, solange die richtigen Leute dahinter stecken. Und man ist sehr davon überzeugt, dass der neue Besitzer (ab August) keine Verschlechterungen machen wird.

Die 5,5 Millionen Euro möchte PirateBay an eine Stiftung schenken, die sich für die Freiheit im Internet einsetzt.

Sollte das ganze schief gehen, so hat doch ThePirateBay einiges verändert, und öfters für medialess Aufsehen gesorgt. TPB wird sich weiterhin für Informations/Redefreiheit im Internet einsetzen, aber sie brauchen mal „eine Pause„, was man sehr wohl verstehen kann.

Was mit der Seite ThePirateBay.org passiert ist derzeit noch unklar, offiziell sagt man, dass die Seite weiter geführt wird. Aber vermutet wird, dass es genauso enden wird, wie Napster.

Warten wir es mal ab, was in ein paar Monaten passieren wird…