Oculus VR-Headsets demnächst mit Facebook Zwang (Oktober 2020)

Ab Oktober 2020 brauchen neue Oculus Benutzer einen Facebook Account, um Oculus Geräte verwenden zu können.

Seit Facebook die -damals eigenständige- Firma Oculus gekauft hat, haben viele User bereits vermutet, dass dies, früher, oder später, passieren wird.
Und es passiert jetzt.

Was passiert mit alten Benutzern, die ein Oculus Konto haben?

Die können ihr Oculus Konto dann (freiwillig) mit Facebook verwenden, müssen sie aber nicht. Vorerst.
Ab 2023 brauchen dann alle User ein Facebook Konto, falls man dann weiterhin nicht verbindet, kann Oculus nicht garantieren, dass noch alles weiterhin funktioniert.

Die vollständigen FAQs kann man hier finden.

Google: Es geht um Inklusivität und Vielfältigkeit

Es geht um Inklusivität und Vielfältigkeit, deswegen entfernen wir das Ei!
Die Entfernung des Ei’s vom Salat Emoji wäre ja an sich kein Problem, da man ja das Emoji nur an die Beschreibung anpassen wollte, und die Beschreibung nannte keine Eier im Salat.

Was das ganze aber komplett ironisch macht, ist der Tweet dazu:

Bei Google hört man immer von Inklusivität und Vielfältigkeit[…]„, „daher haben wir das Ei entfernt.

Anscheinend ist man nicht fähig, den Widerspruch zu erkennen.
„Inclusion“ != „removing“ („Inkludieren“ ist ungleich „Entfernen“)

(Falls der Tweet nicht mehr verfügbar sein sollte, dann klicke diesen Archivlink)

Kein Street View in Österreich

Laut derStandard.at wird es in Österreich kein Street View von Google geben.
Demnach dürften die Auflagen, die die Datenschutzkommision gestellt hat, zu streng sein.

Ich denke, der Grund, weswegen Google sich nun doch dagegen entscheidend, ist die folgende Auflage:

Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.

Ich habe mir überlegt, woran das wohl liegen könnte und kam zu folgenden Entschluss:

Dies würde nämlich bedeuten, dass man jedes Bild einzeln überprüfen müsste, ob sich darauf eine Kirche, Frauen- oder Krankenhaus befindet und falls ja, die gesamten Personen unkenntlich machen.

Google arbeitet normalerweise automatisiert. Diese Überprüfung lässt sich jedoch nicht automatisieren, bzw. wäre das nicht so einfach. Für Google würde sich der Aufwand einfach nicht lohnen.

Somit bleibt Österreich Street View-frei. Deutschland hat zwar auch kaum Straßenansichten, aber zumindest sind ein paar Orte in Street View verfügbar. Schadet aber nur dem Tourismus.

StreetView_07-2014

 

Gesetzeslage in Österreich:
Man darf auf öffentlicher Straße Fotos machen von allem, was man sieht.
Man darf diese Fotos auch im Internet hochladen (öffentlich), ohne dass man eine Erlaubnis von der Person braucht, die auf dem Foto zu sehen ist. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Person nicht das Ziel des Fotos war.
Wenn man also ein Foto von einem Objekt macht und es laufen ein paar Leute auf dem Foto herum, so darf es ohne, dass man die Erlaubnis der jeweiligen Personen, veröffentlichen.

 

Die Vorratsdatenspeicherung ist (endlich) Geschichte!

Nachdem sich der EuGH und auch das VfGH gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hat, hat nun auch Bundeskanzler Österreichs dagegen entschieden.

Ab Dienstag, 01. Juli 2014, um Mitternacht werden keine Daten mehr aufgezeichnet, bzw. dürfen auch nicht mehr verwendet werden.
Österreichische Internetprovider werden die Daten der vergangenen sechs Monate ebenfalls noch löschen.

Hier hat offensichtlich die Demokratie einmal nicht versagt.
Gratulation!

Willkommen in Europa, das neue China

Vor einigen Tagen wurde vom EuGH entschieden, dass Suchmaschinen für den Inhalt Dritter verantwortlich sind, weil Suchmaschinen diese Daten ja auch verarbeiten.

Ich finde dieses Urteil sehr beängstigend, noch schlimmer finde ich, dass es viele Kommentare gibt, die dieses Urteil begrüßen.
Dies zeigt mir Folgendes:
Entweder, das Internet besteht aus vielen Trollen, die sich rapide vermehren können, denn es werden immer mehr davon oder das Internet besteht aus immer mehr werdenden ahnungslosen Usern, die eigentlich überhaupt nicht verstehen, wie das Internet funktioniert, geschweige denn technisches Verständnis haben und einfach nur Google, oder andere Dienste „bashen“, weil es gerade in Mode ist.

Ja, richtig! Die ganze Datenschutzthematik ist eine Modeerscheinung, zumindest so wie das Thema aktuell behandelt wird.
Es werden Gesetze erlassen unter dem Decknamen „Datenschutz“, genauso wie die USA ihre Gesetze mit „Terrorismusbekämpfung“ rechtfertigt.

Wie auch immer; für Zweiteres habe ich eine Lösung, nämlich diesen Artikel hier; mein Wissen, meine Erfahrung.
Fangen wir einmal an …

Was ist eine Webseite?
Eine Webseite ist das, was sich öffnet, wenn du eine Internetadresse (URL) in deinen Browser (das Ding, was Webseiten anzeigen kann) eingibst.
www.nudlaug.eu ist zB eine Webseite, www.derStandard.at und www.orf.at sind auch Webseiten. Ja, selbst www.youporn.com ist auch eine Webseite (kaum zu glauben!).

Die Betreiber dieser Webseiten veröffentlichen Inhalt, egal, ob es sich dabei um Bild, Ton, Video, Text handelt.
Diese Betreiber sind für den Inhalt verantwortlich.

Was ist eine Suchmaschine?
Es wird nun etwas kompliziert, Vorsicht!
Suchmaschinen sind Webseiten, die andere Webseiten durchsuchen können.
Suchmaschinen können nur auf öffentliche Inhalte zugreifen, diese werden dann -je nach Suchmaschine – nach bestimmten Kriterien sortiert und analysiert.

Wenn jetzt jemand in einer Suchmaschine nach bestimmten Stichwörtern sucht, dann zeigt die Suchmaschine in ihrem Ergebnis Links zu Webseiten zu dem gesuchten Stichwort an, die man dann auch anklicken kann, um zu dieser Webseite weitergeleitet zu werden. – Ab diesen Punkt befindet man sich nicht mehr bei der Suchmaschine, sondern auf der jeweiligen Webseite, die man angeklickt hat.

Der Sinn einer Suchmaschine ist jener, dass man öffentliche Inhalte leichter finden kann.
Man kann diese zwar auch ohne Suchmaschine finden, dauert aber etwas länger. Und in der heutigen, stressigen Welt, hat ja niemand mehr die Zeit, um sich lange mit der Suche zu beschäftigen.

Wie funktioniert das mit der Suchmaschine und einer Webseite?
Der Crawler einer Suchmaschine (quasi ein Bot) durchsucht die Webseiten nach öffentlichen Inhalten und schmeißt diese auf den eigenen Index, dabei werden auch externe Links zu anderen Seiten beachtet und einbezogen.

Webseitenbesitzer können dies unterbinden, indem sie,

die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, oder

  1. Die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,
  2. mittels robots.txt, (NudlAug hat auch eine robots.txt!) oder
  3. mittels Meta-Tags

Ein Webseitenbetreiber sollte wissen, was dies bedeutet, immerhin sind das die Basics, die man als Webseitenbetreiber wissen sollte!
Eigentlich ist ein Webseitenbetreiber dafür verantwortlich, sollte einer etwas veröffentlicht haben, was eigentlich nicht öffentlich sein sollte, oder nicht von Suchmaschinen gefunden werden sollte, dann sollte sich der Webseitenbetreiber selbst an die Nase nehmen und dies beheben.
Mit dem Urteil vom EuGH ist das nun Geschichte, denn ab jetzt sind Suchmaschinen für das Fehlverhalten der Webseitenbesitzer verantwortlich. Das ist sehr bedauerlich, dass der EuGH kein technisches Verständnis dafür hat und dass Ahnungslose über Lächerlichkeiten wie diese entscheiden und ein Urteil darüber fällen dürfen.

Was wurde beim EuGH entschieden?
Es wurde entschieden, dass Google und andere Suchmaschinen (zB Bing, Yahoo etc.), die eine Niederlassung im europäischen Raum haben, keine Ergebnisse anzeigen sollen, wenn ein anderer User nach einem Namen sucht.
Natürlich gilt das nur, wenn der Gesuchte das bei der jeweiligen Suchmaschine vorher beantragt hat.

Dies betrifft nur Suchmaschinen, jedoch nicht Webseitenbetreiber.
Der „unerwünschte“ Inhalt bleibt also weiterhin für die Öffentlichkeit ersichtlich.
– Daher sinnlos.

Welche Konsequenzen hat das jetzt? Und was hat das mit Zensur zu tun?
Nun ja, manche werden sich denken, dass es vermutlich keine tragischen Konsequenzen haben wird.
Und so gesehen, ist es auch keine Zensur. – Aber es ist ein Anfang!

Bereits als die Contentindustrie verlangte, dass Links zu Torrent Seiten & Co. entfernt werden sollen, stellten sich mir die Haare auf. Man versucht es sich einfach zu machen, indem man einfach die Links aus der Suchmaschine entfernt, anstatt die Seite zu entfernen.
Wer bitte braucht denn schon eine Suchmaschine, wenn man die Adresse zur Pirate Bay auswendig kennt? – Auch andere Seiten in diesen Bereich, merkt man sich leicht und findet man eher durch Mundpropaganda. – Das Entfernen der Suchergebnisse hilft hier also absolut gar nichts. – dasselbe gilt auch für das Entfernen von Namen aus der Suchmaschine. Solange der Inhalt weiterhin im Internet veröffentlicht ist, ist er auch vorhanden. – Die Entfernung aus einer Suchmaschine verschleiert nur.

Gewisse „Datenschutzkämpfer“ klopfen sich nun gegenseitig auf die Schulter und masturbieren zu ihren „Ja, wir haben was für den Datenschutz gemacht„.
Medien beschreiben den dummen User, wie super das ist, wenn dann Daten aus dem „gesamten“ Netz verschwinden.
(Tatsache ist: Es wird nur aus der Suchmaschine ausgetragen, die Daten sind weiterhin im „gesamten“ Netz, öffentlich ersichtlich!)

Man nennt es „Recht auf Vergessen„, in Wirklichkeit sind die Inhalte aber weiterhin verfügbar. Suchmaschine hin, oder her. Man hat nur einen Vorhang davor gespannt.
Einen Vorhang, an dem man leicht vorbeigehen kann, um den Inhalt sehen zu können.

Lächerliche Spekulationen werden in Pressemitteilungen ausgesandt.
Kinder, wo soll das nur hinführen, wenn man ein ernstes Thema wie Datenschutz mit solcher Hysterie und Verschwörungen debattiert?

Hier ein paar Ausschnitte:

„Kein Google-Nutzer wird ernsthaft annehmen, dass bei seiner Suchanfrage „das Internet“ in Echtzeit durchsucht wird. Dies würde etliche Wochen und nicht einige Millisekunden dauern. Tatsächlich wird von Google – auf Vorrat – der öffentliche Teil des Internets in einer Datenbank erfasst, dies passiert vollautomatisch.“

  • Das machen Suchmaschinen nun mal so. Und das schon seit langer, langer Zeit. Das ist auch der Sinn einer Suchmaschine.
  • Das Wort „Vorrat“ hört sich so negativ an, deswegen schreiben wir es ja auch, damit ja etwas Negatives suggeriert wird. (Das ist normal!)

„Diese Datenbank, die viele zehntausend Terabyte umfasst[…]“

  • Ja, schmeißen wir irgendwelche Zahlen in den Text, am besten eine hohe Zahl, und verwenden wir das Wort „Terabyte“, denn das hört sich schließlich so gigantisch an, so viele „böse“ Daten hat Google von uns!
  • Außerdem: Irrelevant und Spekulativ

„[…]ist wohl die größte Vorratsdatenspeicherung der Welt.“

  • Wieder wird ein „böses“ Wort reingeschmissen. Die Funktion einer Suchmaschine hat allerdings nichts mit einer Vorratsdatenspeicherung zu tun. Man will auch hier nur „Böses“ suggerieren.

„Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein derartiges System die Begehrlichkeiten von Geheimdiensten á la NSA und Co weckte.“

  • Wieder kommt man hier mit einem Vergleich, der nichts mit dem ursprünglichen Fall zu tun hat, eine Suchmaschine ist nun mal zum Durchsuchen öffentlicher Daten da, das ist der Sinn einer Suchmaschine. Egal, von wem sie verwendet wird.
    Es wird hier wieder nur etwas „Böses“ suggeriert. Die gesamte Pressemitteilung besteht aus solchem Bullshit.

„Da diese Datenbank auch Informationen von Privatpersonen enthält, hat der EuGH in seinem Urteil klargestellt, dass die Datenschutzbestimmungen anzuwenden sind.“

  • Es sollte auch klar und deutlich gesagt sein, dass es sich hierbei um öffentliche Daten handelt. Diese sind der breiten Öffentlichkeit (Jedem!) verfügbar. Der Job einer Suchmaschine ist nun mal öffentliche Informationen zusammenzufassen.
  • Wären diese Informationen nicht bereits öffentlich auf Webseiten verfügbar, dann wären diese auch nicht in Suchmaschinen. Sollte eine Webseite den Inhalt „privatisieren“ würde der Inhalt bzw. der Link zum Inhalt auch automatisch aus der Suchmaschine verschwinden.

Auf ArgeDaten.at gibt es auch nur einen Musterbrief, um sich aus Google austragen zu lassen, für andere Suchmaschinen gibt es keinen Musterbrief.
Es ist schade, dass sich die Arge Daten zu sehr auf Google Bashing konzentrieren und sich nicht um wirkliche Datenschutzprobleme kümmern.

Nun … Zuerst wurden Torrent Links entfernt, jetzt werden Namen entfernt. In beiden Fällen ist der Inhalt weiterhin verfügbar, aber was wir als Nächstes aus Suchmaschinen entfernt? Werden bald politische Skandale verschleiert? Daher auch der reißerische Titel.

Gibt Bethesda nach (AT und CH)? Zensur in Wolfenstein The New Order

Wie wir wissen, wird Wolfenstein: The New Order (WTNO) im gesamten deutschsprachigen Raum zensiert.

Das allein wäre ja kein großes Problem, man könnte ja die unzensierte US-Version bzw. die „ROW“ („Rest of the World“) Version importieren, allerdings war es lt. Steam DB nicht möglich, diese in Deutschland/Österreich/Schweiz zu starten.
Hätte man das Spiel also importiert, dann hätte man nichts damit anfangen können.
Man hätte theoretisch ein US-VPN verwenden können, um das Spiel unzensiert zu kaufen und zu spielen.

Hier gibt es jedoch zwei Probleme:
Ein VPN/Proxy Service zu verwenden, um die IP-Adresse zu ändern, ist laut den Nutzungsbedingungen von Steam verboten und eine Account sperre kann die Folge sein.

User berichten, dass „Freunde von Ihnen“ schon gebannt worden sind, und andere User wiederum berichten, dass es „Kein Problem“ gibt, wenn man VPN verwendet.

Ich interpretiere die Nutzungsbedingungen so:
Dieses „VPN-Verbot“ trifft ja eigentlich nur dann zu, wenn man mit Absicht eine IP-Adresse eines anderen Landes verwendet, um die billigere Version des Spiels zu bekommen, oder wenn man Zensurmaßnahmen aussetzen will.

Deswegen kann ich durchaus verstehen, warum es bei einigen kein Ban gab und bei anderen sehr wohl. Es hängt davon ab, wie und wann ein VPN verwendet wird, bzw. für welchen Zweck.

Ein weiteres Problem wäre, dass Steam nicht nur die IP-Adresse beachtet, sondern anscheinend auch das Land, welches man im Profil angegeben hat. Ich kann mir vorstellen, dass Steam auch das Land von der Kreditkarte „ablesen“ kann.
Es nutzt in diesen Fall also nichts, wenn man einen US-Proxy, oder US-VPN verwendet. Denn sobald man sich einloggt, wird man zur lokalen Version des Spiels umgeleitet.

Es gab eine Änderung:
Jedoch machte sich vor wenigen Tagen eine Änderung auf Steam DB bemerkbar.
Zwar kann man das Spiel weiterhin nicht in DE/AT/CH unzensiert über Steam kaufen (PurchaseRestrictedCountries), aber dafür hat man anscheinend CH und AT von der „ProhibitRunInCountries“ Liste gestrichen.
Demnach kann man sich die ROW-Version importieren und auch ausführen (AT und CH).

Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob das stimmt, jedoch sind die Angaben in der Steam DB normalerweise korrekt.

Wer sich für das Spiel interessiert, aber auf jeden Fall die 100 % unzensierte Fassung haben will, sollte besser abwarten, bis Klarheit darüber herrscht.

Ubisoft versaut das Release von South Park: Der Stab der Wahrheit

Heute, dem 06. März 2014 hätte das Spiel Southpark The Stick of Truth auf Steam erscheinen sollen.
Leider wird nichts mehr daraus.

Hauptsächlich gebe ich Ubisoft hierfür die Schuld, aber auch „unsere Vergangenheit“ holt uns hier unberechtigterweise ein.

Ubisoft hat sich dazu entschlossen mehrere Szenen aus dem Spiel zu entfernen, die mit Abtreibung und der Analsonde zu tun haben. Der Grund war eine „Marktentscheidung“ und sollte nur die Konsolenversionen betreffen und nicht die PC-Version. Warum hier ein Unterschied gemacht wurde, ist nicht bekannt.

Dies war jedoch nur der Anfang, denn in den folgenden Tagen stellte sich heraus, dass auch die PC-Version davon betroffen ist.

Als das Spiel vorbestellbar war, habe ich es sofort vorbestellt.
Als ich vor wenigen Tagen auf die Shopseite von Steam ging, musste ich einen unangenehmen Hinweis feststellen.

Der Hinweis lautete, dass es sich um eine Gewaltgeminderte Version handle. Diese Info stand jedoch nicht da, als ich das Spiel kaufte.

Ich bestellte das Spiel vor einigen Wochen, der Hinweis ist jedoch erst seit wenigen Tagen da.
Alleine dieser Hinweis sagte mir, dass hier etwas nicht stimmt. Ich habe sicherheitshalber meine Vorbestellung auf Steam storniert und warte seitdem auf eine offizielle Info, was nun genau zensiert wird.

Wird die Gewalt zensiert? Werden die sexuellen Szenen (Analsonden) zensiert? Was genau?

Dann kam noch eine weitere Hinweistafel hinzu. Diese sagt, dass sich der Termin des Releases auf „unbestimmte“ Zeit verschiebt, da die Retail Versionen des Spiels (die, die man auf DVD in einem Geschäft bekommt) noch ein Hakenkreuz enthält.

Der neue Releasetermin wird „in Kürze“ bekannt gegeben.
Das Releasedatum auf Steam wurde von „06. März 2014“ auf „März 2014“ umgeändert.

Damit wäre mal ein Punkt geklärt. Ein böses Hakenkreuz wurde vergessen zu zensieren.

Deswegen gibt es einen Verkaufsstopp in Deutschland und Österreich.
Laut verschiedenen Berichten, betrifft das Problem zwar nur die DVDs, aber seltsamerweise wurden deswegen auch die Download Versionen gesperrt.

Fein, aber das erklärt noch immer nicht, warum das Spiel „Gewaltgemindert“ ist. Dies zeigt nämlich dass weitere Zensuren vorgenommen wurden.

Ihr müsst verstehen, ich bin aus Österreich, es gibt keine USK, und es gibt hier auch keine BPjM.
In Österreich werden keine Spiele zensiert, weil sie zu gewalttätig sind. Wir bekommen eigene Versionen der Spiele, ungeschnittene Versionen. Das ist auch der Grund, weswegen viele Deutsche die Spiele in Österreich (zB bei gamesware.at) bestellen. Weil sie dort die Spiele auf Deutsch und unzensiert bekommen.
In Österreich verwendet man PEGI. PEGI ist bei uns aber kein Gesetz, oder Behörde, sondern nur ein europäischer Ratgeber für Eltern. Mehr nicht, nur ein Ratgeber.

PEGI sagt einfach nur, was das Spiel beinhaltet und Eltern wissen somit, ob das Spiel für ihre Kinder gedacht ist, oder nicht. PEGI hat damit nichts zu tun!

Für South Park lautet die Bewertung übrigens wie folgt:

Die Inhalte dieses Spiels sind für Spieler ab 18 Jahren geeignet.
Das Spiel enthält: Extreme Gewalt – Explizite sexuelle Handlungen mit Darstellung von Genitalien – Sexuelle Gewalt – Vulgärsprache

PEGI-18 Spiele können ganz normal in Geschäften gekauft werden. Es gibt keine indizierten oder zensierten Spiele in Österreich.
Das ist auch der Grund weswegen mich der Satz „Gewaltgeminderte Version“ irritiert. So etwas darf es bei uns eigentlich gar nicht geben.

NAZI Zeugs…
Ich möchte noch einmal das Thema mit den Hakenkreuz kurz ansprechen:
Hitler war ein Arschloch, dessen sind wir uns alle bewusst.
Aber es kann nicht sein, dass nach 70 Jahren und mindestens zwei Generationen später, die Leute noch immer darunter leiden müssen. Man darf das Symbol nicht zeigen, weil es vor einer langen Zeit ein Arschloch als sein eigenes Logo missbraucht hat.
Nach 70 Jahren, sollte man bereits darüber hinweg sein.
Weiters geht es hier um South Park. South Park parodiert diverse Ansichten.
Im Spiel killt man die Nazis.
Es gibt nichts Schöneres, als Nazis zu killen, und am Besten geht das nun mal, wenn sie auch danach aussehen.
In Filmen und TV-Serien, die absolut nichts mit Dokumentationen zu tun haben, ist es kein Problem, diese Symbole zu zeigen.

Gut, wir wissen nun…
…nichts genaues.
…garnichts.

Es gibt ein Verkaufsstopp in DE und AT, weil man ein Hakenkreuz vergessen hat.
Warum auf Steam „Gewaltgeminderte Version“ steht, wissen wir aber noch immer nicht, denn dazu gibt es kein Statement.
Und was es mit den gesperrten Szenen (bezüglich den Rektaluntersuchungen und der Abtreibung) auf sich haben soll, wissen wir auch nichts Offizielles.

Wir wissen aber, dass (zumindest in Österreich) keine Behörde, oder ähnliches, seine Finger im Spiel hatte, Ubisoft hätte hier also gar nichts zensieren müssen.
Und wir wissen auch, dass Ubisoft seine Kunden absolut unwissend stehen lässt, sie kommunizieren überhaupt nicht mit ihren Kunden.

Schade, dass THQ pleite ging und Ubisoft das South Park Spiel übernommen hat. Ehrlich!

(PS: Wir haben ja noch gar nicht über das Chaos in den anderen Ländern gesprochen, anscheinend wird das Datum auch für andere Länder verschoben wegen des Fehlers in der DE/AT-Version – Seht euch doch nur mal die Steam Foren an!)

Update, 07.03.2014 – Terminverschiebung

Der Releasetermin wurde ein weiteres mal verschoben.
Von „März 2014“ wurde der Termin nun auf „2014“ verschoben.
Es ist also nicht einmal sicher, ob wir das Spiel (egal in welcher Form auch immer) noch in diesem Monat erhalten.

Wir können also froh sein, wenn wir das Spiel überhaupt noch in diesem Jahr erhalten.
Wir könnten überhaupt froh sein, wenn wir mal ein offizielles Statement hören würden…

 

Update, 12.03.2014 – Neuer Termin bekannt gegeben
Ubisoft hat im eigenen Forum den neuen Termin bekannt gegeben.
Demnach soll das Spiel am 27. März 2014 veröffentlicht werden.
Infos darüber, was jetzt zensiert wurde, gibt es aber keine.

NSA: Schade um die ganzen Cloudservices

Clouddienste (zB Google Drive, Dropbox, etc.) sind ja eigentlich eine irrsinnig gute Idee, anstatt einen USB-Stick zu verwenden, kann man seine Dateien über die Cloud von Computer A zu Computer B „transportieren“, ohne viel Aufwand. Man kann Dateien auch mit bestimmten Benutzergruppen, oder auch mit der ganzen Welt teilen.

Doch mit den ganzen Skandalen, die im vergangenen Jahr aufgetaucht sind, ist man natürlich misstrauisch.
Die Aktionen der NSA und anderen Geheimdiensten schadet natürlich nicht nur dem Bürger, sondern richtet auch einen enormen Schaden bei diversen Anbietern solcher Dienste an.

Aber auch andere Dienste, wo man Daten in der Cloud verwaltet, oder bearbeitet, leiden darunter.

Die NSA & Co. haben mit ihren Aktionen gezeigt, wie man neue technologische Errungenschaften -die eigentlich für nützliche Tätigkeiten gedacht sind- missbrauchen kann und dass dies auch tatsächlich passiert. Es ist also keine Verschwörungstheorie und es ist auch kein Stoff für Science-Fiction Filme, oder Bücher. Es ist leider Realität.

Es wäre wünschenswert, wenn Politiker unserer Länder nun die USA konsequent damit konfrontieren, indem zB diverse Verhandlungen mit den USA gestoppt werden. Dies wird jedoch nicht passieren, unsere Politiker werden wohl eher ihre Köpfe in die Ärsche der US-Regierung stecken, und weiter das machen, was ihnen die „Weltmacht USA“ befiehlt, so wie sie es bisher immer gemacht haben. Leider.

Internetabgabe zahlen, aber dafür straflos up/downloaden dürfen?

Die Grünen wollen eine Internetabgabe einführen, die sämtliche Up/Downloads straffrei macht. (PS: Downloads sind in Österreich bereits straffrei, also betrifft dies eigentlich nur die Uploads)

Also eine Pauschalgebühr von 5 Euro im Monat, aber dafür muss man sich nie wieder um das Urheberrecht irgendwelche Gedanken machen und die Künstler hätten auch etwas davon.

Eigentlich keine schlechte Idee, allerdings hat die Sache nur einen kleinen Haken:
Nicht jeder Internetuser lädt Musik/Filme runter (bzw. rauf), daher würden auch komplett „Unschuldige“ User davon betroffen sein.

Eine bessere Idee; basierend auf die monatliche Zusatzpauschale (aber freiwillig):

Internetprovider sollten eine Option einführen, die den Kunden 5 Euro im Monat kostet.
Diese Option ist für die Kunden absolut freiwillig.
Jeder Kunde der diese Option bei seinen Internetprovider bestellt hat und somit auch die Pauschale zahlt, darf Musik/Filme, etc. kostenlos hoch- oder runterladen, egal aus welcher Quelle diese Daten bezogen werden.
Somit müssten Kunden, die sowieso nie „illegales“ Down/Uploaden keine Extragebühr für Nix bezahlen.
Und Kunden, die diese Option haben, haben die totale Freiheit darüber. Der Provider müsste diese Gebühr (5 Euro) zu 100% an die Industrie/Künstler weitergeben.

Wie würden dann zukünftig die Abfragen zwischen Contentindustrie/Künstler und Provider ablaufen?

Ganz Einfach: Die Industrie durchstöbert ja quasi die Tauschnetzwerke und wenn eine IP-Adresse ein geschütztes Material für Andere zum Download anbietet, kontaktiert sie den jeweiligen Provider dieser IP-Adresse.
Bis zu diesen Punkt ändert sich ja auch nichts, das ist ja bis jetzt auch so der Fall: Die Industrie nimmt einfach nur Kontakt mit dem Provider auf.

Der Provider sieht nach, ob der Kunde dieser IP-Adresse auch die -oben genannte- Option hat.
Hat der Kunde diese Option, dann hat sich das erledigt. Es werden keine Daten des Kunden weitergegeben, da der Kunde den Filetransfer ja mit der Pauschale legal durchgeführt hat.
Hat der Kunde diese Option nicht, so können dann (wie gehabt) eventuelle, weitere (rechtliche) Schritte durchgeführt werden.

Somit müssten nur die Zahlen, die auch wirklich davon Gebrauch machen können.

kino.to für (Wiener) UPC Kunden nun wirklich gesperrt (Updated)

UPDATE: kino.to wurde von der Polizei vom Netz genommen, daher ist diese Seite für niemanden mehr erreichbar und daher nutzen auch die (unten beschriebenen) Umgehungsmöglichkeiten (Proxy, TORproject, etc.) nichts mehr.  – Mehr Informationen hier

Wer bereits versucht hat die Seite kino.to zu betreten, wird festgestellt haben, dass die Seite nun nicht mehr erreichbar ist (seit 27.05.2011).
Es ladet ewig und anschließend kommt die Meldung dass die Seite nicht erreichbar ist.

Als Ersatzdomain hat der Betreiber von kino.to bereits moviestream.to eingerichtet, das ist exakt die selbe Seite, nur eben eine andere Domain, diese ist nicht gesperrt. Und wenn die VAP diese sperren möchte, wäre es vermutlich wieder ein langwieriger Aufwand (immerhin hat es mehr als 6 Monate gedauert, bis das (vorübergehende) Urteil gesprochen wurde).
Natürlich kann man auch das TORprojekt oder andere/ähnliche Dienste verwenden, sollte man auf die Idee kommen noch mehr Seiten zu sperren.

Die Sperre betrifft nur Wiener UPC Kunden (Nur Kabelkunden, Inodekunden sind davon nicht betroffen), da die Klage auch nur gegen die Wiener UPC ging und nicht gegen die Bundesländer, somit muss die UPC nur den Zugang für die Wiener Kunden sperren. Zum Glück jedoch, haben die VAPler zu wenig Ahnung von der Materie, denn die Sperre kann schnell umgangen werden, bzw. wurde schon umgangen (durch die Ersatzdomain) – Und dies ist vollkommen legal.

Ende Gut, alles Gut?
Nein, noch nicht. Hier muss man jetzt abwarten, nachdem die UPC sich hier natürlich zu Wehr setzen wird, muss man gespannt abwarten, was dabei rauskommt. Ich bin davon überzeugt, dass die Klage fallen gelassen wird und die Sperre wieder aufgehoben wird.
Die VAP erzeugte mit dieser Klage einen Präsedenzfall und wird damit auch scheitern.
Mir persönlich ist die Seite kino.to vollkommen egal, es geht viel mehr um das Prinzip, sollten Internetsperren durchgehen (egal ob die Anordnung der Sperre ursprünglich vom Staat oder von einer Firma kommt – alle Sperren oder Zensurmaßnahmen sind widerwärtig und nicht zu akzeptieren), dann ist es nur eine Frage der Zeit bis alle „negativen“ Seiten gesperrt wurden. Eine „negative Seite“ kann alles sein: Jemand könnte sagen „Die Seite gefallt mir nicht, sperrt’s die“ und schon würde sie gesperrt werden. Natürlich würde es eine Weile dauern bis es soweit ist, aber es würde dann keine Grenzen mehr geben, was Sperren angeht.

Und wie man sieht, sind Sperren sowieso komplett sinnlos, denn diese können leicht umgangen werden.
Und von der VAP eine wahre Meisterleistung, denn sowohl die alte, als auch die neue Adresse sind nun Bekannter als je zuvor. – Dass sie soviel Verlust machen ist eben ihr eigenes Verschulden.

Update: moviestream.to:
In den letzten Tagen konnte man beobachten, dass auch moviestream.to öfters nicht erreichbar war, man könnte meinen, dass auch diese Seite bereits gesperrt wurde. Dem ist aber nicht so, da die Seite auch dann nicht erreichbar ist, wenn man die Sperre umgeht. Das heißt der Server der auf kino.to umleitet dürfte einfach nur des Öfteren überlastet sein. Wenn also moviestream.to mal nicht funktioniert, dann einfach später nochmal versuchen.