Für Mods zahlen?

Vor kurzem wurde eine Mod (Modification) für Portal 2 veröffentlicht.

Eigentlich nichts besonderes, das Problem jedoch ist, dass diese Mod derzeit ca. 7 Euro kostet.

Sind kostenpflichtige Mods wirklich in Ordnung?
Eher nicht. Manche denken sich jetzt sicherlich, dass die Entwickler einer Mod, das Recht dazu hätte Geld damit zu verdienen.
Nun ja,… eigentlich nicht.

Mods sind Änderungen von einen bestehenden Spiel, dabei werden meistens 95% der Ressourcen verwendet, die bereits im Spiel inkludiert sind und für die man bereits bezahlt hat.

Mods sollten außerdem immer als Hobby Projekte gesehen werden und nicht als eigenständige Spiele, oder ähnliches. Was man dem Mod Autor zukommen lassen kann sind maximal Spenden.

Manch einer argumentiert jetzt damit, dass zB Counter-Strike auch einst eine Mod war.
Ja, das war es, und zu dieser Zeit war es auch kostenlos. Erst als es als Standalone Spiel veröffentlicht wurde, wurde es kostenpflichtig.

Aperture Tag: The Paint Gun Testing Initiative ist kein Standalone Spiel, sondern eine Mod und sollte daher auch kostenlos sein.

Ich sehe jetzt –im Moment– kein großes Problem damit, da dies ja noch die einzige kostenpflichtige Mod ist. Wenn sich dies jedoch durchsetzt, wird es bald mehrere kostenpflichtige Mods geben. Für jede Map, für jede leichter Änderung an einen Spiel, soll man also zukünftig Geld zahlen?

Unabhängig davon, ob einem nun diese Mod gefällt, oder nicht, sollte man vermeiden für Mods Geld auszugeben.
Dies kommt einen Betrug gleich.

Willkommen in Europa, das neue China

Vor einigen Tagen wurde vom EuGH entschieden, dass Suchmaschinen für den Inhalt Dritter verantwortlich sind, weil Suchmaschinen diese Daten ja auch verarbeiten.

Ich finde dieses Urteil sehr beängstigend, noch schlimmer finde ich, dass es viele Kommentare gibt, die dieses Urteil begrüßen.
Dies zeigt mir Folgendes:
Entweder, das Internet besteht aus vielen Trollen, die sich rapide vermehren können, denn es werden immer mehr davon oder das Internet besteht aus immer mehr werdenden ahnungslosen Usern, die eigentlich überhaupt nicht verstehen, wie das Internet funktioniert, geschweige denn technisches Verständnis haben und einfach nur Google, oder andere Dienste „bashen“, weil es gerade in Mode ist.

Ja, richtig! Die ganze Datenschutzthematik ist eine Modeerscheinung, zumindest so wie das Thema aktuell behandelt wird.
Es werden Gesetze erlassen unter dem Decknamen „Datenschutz“, genauso wie die USA ihre Gesetze mit „Terrorismusbekämpfung“ rechtfertigt.

Wie auch immer; für Zweiteres habe ich eine Lösung, nämlich diesen Artikel hier; mein Wissen, meine Erfahrung.
Fangen wir einmal an …

Was ist eine Webseite?
Eine Webseite ist das, was sich öffnet, wenn du eine Internetadresse (URL) in deinen Browser (das Ding, was Webseiten anzeigen kann) eingibst.
www.nudlaug.eu ist zB eine Webseite, www.derStandard.at und www.orf.at sind auch Webseiten. Ja, selbst www.youporn.com ist auch eine Webseite (kaum zu glauben!).

Die Betreiber dieser Webseiten veröffentlichen Inhalt, egal, ob es sich dabei um Bild, Ton, Video, Text handelt.
Diese Betreiber sind für den Inhalt verantwortlich.

Was ist eine Suchmaschine?
Es wird nun etwas kompliziert, Vorsicht!
Suchmaschinen sind Webseiten, die andere Webseiten durchsuchen können.
Suchmaschinen können nur auf öffentliche Inhalte zugreifen, diese werden dann -je nach Suchmaschine – nach bestimmten Kriterien sortiert und analysiert.

Wenn jetzt jemand in einer Suchmaschine nach bestimmten Stichwörtern sucht, dann zeigt die Suchmaschine in ihrem Ergebnis Links zu Webseiten zu dem gesuchten Stichwort an, die man dann auch anklicken kann, um zu dieser Webseite weitergeleitet zu werden. – Ab diesen Punkt befindet man sich nicht mehr bei der Suchmaschine, sondern auf der jeweiligen Webseite, die man angeklickt hat.

Der Sinn einer Suchmaschine ist jener, dass man öffentliche Inhalte leichter finden kann.
Man kann diese zwar auch ohne Suchmaschine finden, dauert aber etwas länger. Und in der heutigen, stressigen Welt, hat ja niemand mehr die Zeit, um sich lange mit der Suche zu beschäftigen.

Wie funktioniert das mit der Suchmaschine und einer Webseite?
Der Crawler einer Suchmaschine (quasi ein Bot) durchsucht die Webseiten nach öffentlichen Inhalten und schmeißt diese auf den eigenen Index, dabei werden auch externe Links zu anderen Seiten beachtet und einbezogen.

Webseitenbesitzer können dies unterbinden, indem sie,

die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, oder

  1. Die jeweilige Seite nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,
  2. mittels robots.txt, (NudlAug hat auch eine robots.txt!) oder
  3. mittels Meta-Tags

Ein Webseitenbetreiber sollte wissen, was dies bedeutet, immerhin sind das die Basics, die man als Webseitenbetreiber wissen sollte!
Eigentlich ist ein Webseitenbetreiber dafür verantwortlich, sollte einer etwas veröffentlicht haben, was eigentlich nicht öffentlich sein sollte, oder nicht von Suchmaschinen gefunden werden sollte, dann sollte sich der Webseitenbetreiber selbst an die Nase nehmen und dies beheben.
Mit dem Urteil vom EuGH ist das nun Geschichte, denn ab jetzt sind Suchmaschinen für das Fehlverhalten der Webseitenbesitzer verantwortlich. Das ist sehr bedauerlich, dass der EuGH kein technisches Verständnis dafür hat und dass Ahnungslose über Lächerlichkeiten wie diese entscheiden und ein Urteil darüber fällen dürfen.

Was wurde beim EuGH entschieden?
Es wurde entschieden, dass Google und andere Suchmaschinen (zB Bing, Yahoo etc.), die eine Niederlassung im europäischen Raum haben, keine Ergebnisse anzeigen sollen, wenn ein anderer User nach einem Namen sucht.
Natürlich gilt das nur, wenn der Gesuchte das bei der jeweiligen Suchmaschine vorher beantragt hat.

Dies betrifft nur Suchmaschinen, jedoch nicht Webseitenbetreiber.
Der „unerwünschte“ Inhalt bleibt also weiterhin für die Öffentlichkeit ersichtlich.
– Daher sinnlos.

Welche Konsequenzen hat das jetzt? Und was hat das mit Zensur zu tun?
Nun ja, manche werden sich denken, dass es vermutlich keine tragischen Konsequenzen haben wird.
Und so gesehen, ist es auch keine Zensur. – Aber es ist ein Anfang!

Bereits als die Contentindustrie verlangte, dass Links zu Torrent Seiten & Co. entfernt werden sollen, stellten sich mir die Haare auf. Man versucht es sich einfach zu machen, indem man einfach die Links aus der Suchmaschine entfernt, anstatt die Seite zu entfernen.
Wer bitte braucht denn schon eine Suchmaschine, wenn man die Adresse zur Pirate Bay auswendig kennt? – Auch andere Seiten in diesen Bereich, merkt man sich leicht und findet man eher durch Mundpropaganda. – Das Entfernen der Suchergebnisse hilft hier also absolut gar nichts. – dasselbe gilt auch für das Entfernen von Namen aus der Suchmaschine. Solange der Inhalt weiterhin im Internet veröffentlicht ist, ist er auch vorhanden. – Die Entfernung aus einer Suchmaschine verschleiert nur.

Gewisse „Datenschutzkämpfer“ klopfen sich nun gegenseitig auf die Schulter und masturbieren zu ihren „Ja, wir haben was für den Datenschutz gemacht„.
Medien beschreiben den dummen User, wie super das ist, wenn dann Daten aus dem „gesamten“ Netz verschwinden.
(Tatsache ist: Es wird nur aus der Suchmaschine ausgetragen, die Daten sind weiterhin im „gesamten“ Netz, öffentlich ersichtlich!)

Man nennt es „Recht auf Vergessen„, in Wirklichkeit sind die Inhalte aber weiterhin verfügbar. Suchmaschine hin, oder her. Man hat nur einen Vorhang davor gespannt.
Einen Vorhang, an dem man leicht vorbeigehen kann, um den Inhalt sehen zu können.

Lächerliche Spekulationen werden in Pressemitteilungen ausgesandt.
Kinder, wo soll das nur hinführen, wenn man ein ernstes Thema wie Datenschutz mit solcher Hysterie und Verschwörungen debattiert?

Hier ein paar Ausschnitte:

„Kein Google-Nutzer wird ernsthaft annehmen, dass bei seiner Suchanfrage „das Internet“ in Echtzeit durchsucht wird. Dies würde etliche Wochen und nicht einige Millisekunden dauern. Tatsächlich wird von Google – auf Vorrat – der öffentliche Teil des Internets in einer Datenbank erfasst, dies passiert vollautomatisch.“

  • Das machen Suchmaschinen nun mal so. Und das schon seit langer, langer Zeit. Das ist auch der Sinn einer Suchmaschine.
  • Das Wort „Vorrat“ hört sich so negativ an, deswegen schreiben wir es ja auch, damit ja etwas Negatives suggeriert wird. (Das ist normal!)

„Diese Datenbank, die viele zehntausend Terabyte umfasst[…]“

  • Ja, schmeißen wir irgendwelche Zahlen in den Text, am besten eine hohe Zahl, und verwenden wir das Wort „Terabyte“, denn das hört sich schließlich so gigantisch an, so viele „böse“ Daten hat Google von uns!
  • Außerdem: Irrelevant und Spekulativ

„[…]ist wohl die größte Vorratsdatenspeicherung der Welt.“

  • Wieder wird ein „böses“ Wort reingeschmissen. Die Funktion einer Suchmaschine hat allerdings nichts mit einer Vorratsdatenspeicherung zu tun. Man will auch hier nur „Böses“ suggerieren.

„Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein derartiges System die Begehrlichkeiten von Geheimdiensten á la NSA und Co weckte.“

  • Wieder kommt man hier mit einem Vergleich, der nichts mit dem ursprünglichen Fall zu tun hat, eine Suchmaschine ist nun mal zum Durchsuchen öffentlicher Daten da, das ist der Sinn einer Suchmaschine. Egal, von wem sie verwendet wird.
    Es wird hier wieder nur etwas „Böses“ suggeriert. Die gesamte Pressemitteilung besteht aus solchem Bullshit.

„Da diese Datenbank auch Informationen von Privatpersonen enthält, hat der EuGH in seinem Urteil klargestellt, dass die Datenschutzbestimmungen anzuwenden sind.“

  • Es sollte auch klar und deutlich gesagt sein, dass es sich hierbei um öffentliche Daten handelt. Diese sind der breiten Öffentlichkeit (Jedem!) verfügbar. Der Job einer Suchmaschine ist nun mal öffentliche Informationen zusammenzufassen.
  • Wären diese Informationen nicht bereits öffentlich auf Webseiten verfügbar, dann wären diese auch nicht in Suchmaschinen. Sollte eine Webseite den Inhalt „privatisieren“ würde der Inhalt bzw. der Link zum Inhalt auch automatisch aus der Suchmaschine verschwinden.

Auf ArgeDaten.at gibt es auch nur einen Musterbrief, um sich aus Google austragen zu lassen, für andere Suchmaschinen gibt es keinen Musterbrief.
Es ist schade, dass sich die Arge Daten zu sehr auf Google Bashing konzentrieren und sich nicht um wirkliche Datenschutzprobleme kümmern.

Nun … Zuerst wurden Torrent Links entfernt, jetzt werden Namen entfernt. In beiden Fällen ist der Inhalt weiterhin verfügbar, aber was wir als Nächstes aus Suchmaschinen entfernt? Werden bald politische Skandale verschleiert? Daher auch der reißerische Titel.

Mit Steam Spiele an nahestehende Freunde ausleihen

Valve hat „Steam Family Sharing“ angekündigt.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit dass ein User seine Spiele an nahestehenden Freunden oder Familienmitgliedern ausleihen kann.

Jemand der zu diesen Kreisen gehört, hat die Möglichkeit die Spiele des Besitzers zu spielen. Während der Freund oder das Familienmitglied auf dem eigenen Rechner, bzw. mit den eigenen Steamaccount das geliehene Spiel spielt, bekommt dieser auch seine eigene Steamcloud, bzw. seine eigenen Errungenschaften.

Der Besitzer hat die Möglichkeit, es bestimmten Computern zu erlauben sich diese Spiele „auszuleihen“, jedoch ist es nicht möglich, dass beide Benutzer diese Spiele gleichzeitig spielen.
Da der Besitzer der Eigentümer ist, hat dieser auch immer den Vorrang.
Wenn also bereits ein Bekannter dieses Spiel spielt, und der Besitzer startet nun dieses Spiel, dann hat der Bekannte noch ein paar Minuten Zeit, um das Spiel entweder zu beenden, oder es sich selbst zu kaufen.

Man kann maximal 10 Computer zu Family Sharing hinzufügen.

Steam Family Sharing startet demnächst („Mitte September“ – Valve Zeit) als limitierte Beta.
Weitere Informationen dazu gibt es hier und die Ankündigung gibt es hier.

„Google Music’s All Access“ auch außerhalb der USA nutzen – Update: jetzt auch in AT!

Update:

Google Music wurde inzwischen eingestellt, dieser Beitrag kann daher getrost ignoriert werden … 🙁

Zur Google IO13 wurde ein neues Feature bei Google Music vorgestellt, nämlich „All Access“ mit All Access ist es möglich, dass man sich zu einem monatlichen Pauschalpreis sämtliche Lieder anhören kann, wie man will.
Am Computer, am Handy, oder wo auch immer es eine Internetverbindung gibt.

Es ist wie Spotify, nur besser, da man Musik kaufen bzw. eigene Musik hochladen kann, aber um die Lücke aufzufüllen, kann man eben auch diesen Pauschalpreis für All Access zahlen, und schon hat man jede Musik.


Problem:
 Es scheint eine Fehlermeldung auf, wenn man den „Try It“ Button klickt. Wer sich seit der Google IO13 in Google Music eingeloggt hat, wird vermutlich schon das obige Fenster gesehen haben, es beschreibt die Features und es fordert einen auf, es mal kostenlos für 30 Tage auszuprobieren.

Ich vermute, dass es daran liegt, dass der Dienst vorerst nur für die USA freigeschaltet ist. Kann dies jedoch nicht mit Sicherheit sagen, da die Fehlermeldung keine Details ausgibt? Könnte natürlich auch einen komplett anderen Grund haben?

Bei der IO13 wurde erwähnt, dass dieser Dienst erst in den USA freigeschaltet wird und die anderen Länder „bald“ folgen werden. Es gab hierzu kein genaues Datum, oder sonstige Information.

Wie kann man den Dienst auch außerhalb der USA nutzen?
Man benötigt folgende zwei „Tools“:
Eine US-Adresse und einen US-Proxy/VPN

HINWEIS: Mit diesem Schritt umgehen wir möglicherweise irgendwelche Richtlinien. Es könnte daher sein, dass man nach der Prozedur eventuell wieder zurückgestellt wird, oder gar der Account komplett gesperrt wird. Jedoch hätte ich so eine harte Maßnahme von Google bisher nicht erlebt.
Anderseits bekommt man die Einladung (siehe obiges Bild) ja angezeigt, auch wenn man außerhalb der USA wohnt. Die Fehlermeldung („Server Error“) sagt außerdem nicht aus, dass es nur in den USA verfügbar ist. Nicht jeder hat die IO gesehen und daher wissen es die meisten Leute nicht, dass dieser Dienst nur in den USA verfügbar ist.
Zudem lässt es sich hier auch argumentieren, dass man rein zufällig über einen US-Proxy (zB TOR, da werden die Proxys ja eher zufällig gewählt) und mit einer Borderlinx Adresse im Wallet Zugriff bekommen hat.
Es kann auch sein, dass Google diese „Lücke“ früher oder später stopft und die beschriebene Methode dann nicht mehr funktioniert.

Für die folgende Anleitung setze ich voraus, dass du bereits Google Music verwendest und du schon mal Musik über den Music Store gekauft hast, bzw. dass du eine gültige Kreditkarte für den Store in Verwendung hast.

Eine US-Adresse anlegen:
Das Erste, was man benötigt, ist eine US-Adresse.
Diese bekommt man kostenlos von Borderlinx.com.
Man kann sich dort kostenlos registrieren. Borderlinx ist ein Service, bei dem man in einem US-Store etwas bestellen kann, das Paket wird dann an Borderlinx geschickt (an deine eigene Adresse bei Borderlinx) und diese leiten es dann an dich weiter. Für das Weiterleiten der Pakete zahlt man etwas, jedoch benötigen wir nur eine Adresse, man muss ja nichts über diese Adresse bestellen.

Sobald man sich auf Borderlinx registriert und seine US-Adresse hat, geht man ins Google Wallet.
Dort geht man in die Einstellungen (rechts, oben das Zahnrad-Symbol) und dann auf „Adressbuch“.
Dort fügt man die neue Adresse (von Borderlinx) hinzu.

Bei den Zahlungsmethoden wählt man seine Standardkreditkarte aus und klickt auf „Bearbeiten“.
Man kann nun eine Adresse auswählen, hier stellt man (vorübergehend) auf die Borderlinx Adresse um.

Somit wären einmal die Einstellungen im Google Wallet erledigt.
(Man kann die Einstellungen später wieder zurückstellen, ich gebe dir dann weiter unten Bescheid, wenn es so weit ist).

Eine US-IP-Adresse benutzen:
Was man noch benötigt, ist eine IP-Adresse aus den USA, da gibt es natürlich verschiedene Methoden, an diese zu gelangen, entweder per Proxy, oder über VPN, oder auch über TOR.
Ich habe mich für „Private Tunnel“ entschieden, da es für diesen Zweck vollkommen ausreicht.
Man registriert sich auf „Private Tunnel“ kostenlos und ladet sich den Client herunter.
Bei der kostenlosen Registrierung sind bereits 100 MB Datentransfer dabei und diese reichen vollkommen für unsere Zwecke aus.
Installiere das Programm, welches du heruntergeladen und trage dort dann deine Daten ein, mit denen du dich auf „Private Tunnel“ registriert hast. Wähle außerdem einen US-Server aus.

Weiter mit dem nächsten Schritt:

Erste Benutzung/Einrichtung:
Wenn du mit einem US-Server verbunden bist und du eine US-Adresse im Wallet eingegeben hast, gehst du einfach wieder ins Google Music und dort bekommst du wieder das Bild für „All Access“ (siehe obiges Bild), der Unterschied zu vorhin ist, dass es jetzt funktioniert, wenn man auf „Try It“ klickt.

Beim Anmelden wird nun deine Kreditkarte akzeptiert. Sobald du dies bestätigst, wird dir monatlich ein Beitrag von der Kreditkarte abgezogen, außer in den ersten 30 Tagen, da ist es kostenlos.
Sollte es dir doch nicht gefallen, kannst du die Subscription jederzeit in Google Wallet unter „Meine Abonnements“ wieder auflösen.

Ok, nachdem dies inzwischen bestätigt ist, machen wir einen Test:
Suche nach einer Musik, die du bisher nicht gekauft oder hochgeladen hast und höre sie dir an.
Lässt sie sich abspielen? Gut, dann wäre es somit abgeschlossen.

Hinweis: Natürlich kann man auch andere Anbieter für US-Proxys oder US-Adressen verwenden, es sollte keinen Unterschied machen, von welchem Anbieter man sich die US-Adresse holt.
Die hier gezeigten Dienste dienen nur als funktionierendes Beispiel. Wer bereits einen anderen VPN-Anbieter hat, der auch US-IP-Adressen anbietet, kann diesen natürlich auch verwenden statt „Private Tunnel“, dasselbe gilt auch für die US-Wohnadresse!


Alles wieder umstellen:
Deaktiviere den US-Proxy
Deaktiviere nun die Verbindung im „Private Tunnel“ Programm, da wir es jetzt auch noch mit deiner Original-IP-Adresse testen wollen.
und …

Benutze wieder deine originale Adresse
Melde dich wieder in Google Wallet an und klicke auf Zahlungsmethoden, klicke bei deiner Kreditkarte auf „Bearbeiten“ und wähle jetzt wieder deine echte Adresse aus.

Wenn du jetzt mit deinen originalen Daten in Google Music gehst, solltest du deinen „All Access“ Zugriff weiterhin haben.
Testen: Klicke auf ein Lied, welches du bereits hast, klicke auf die 3 Punkte und wähle dann „Radio“ aus.
Jetzt wird eine Playlist erstellt, basierend auf das ausgewählte Lied. In der Playlist befinden sich auch Songs, die du nicht gekauft oder hochgeladen hast. Du solltest sie abspielen können.

Song anklicken, die 3 Punkte anklicken und auf „Radio“
klicken.
Radio-Playlist basierend auf den
vorhin ausgewählten Song

Nicht vergessen!
Nur der erste Monat ist kostenlos! Sollte es dir nicht gefallen, kannst du es jederzeit in Google Wallet wieder kündigen.

Storno-Möglichkeit in Google Wallet

PS: Wenn man sich vor 30. Juni dafür registriert, zahlt man nur 7,99 US-Dollar (ca. 6,2 Euro) monatlich. Ansonsten zahlt man 9,99 US-Dollar (ca. 7,7 Euro)

UPDATE (08.08.2013): Seit gestern ist das ehemalige „All Access“ (inzwischen heißt es „all-inclusive“) auch für weitere europäische Länder verfügbar. Laut Android Police gehören darunter folgende Länder dazu: Österreich, Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich.
Über Deutschland steht nichts und ist anscheinend auch weiterhin nicht verfügbar. Der Grund könnte die dortige GEMA sein. Auch über die Schweiz wurde kein Wort erwähnt.

Update (2021):

Der Dienst wurde eingestellt und auf YouTube Music verschoben.

Breakout im Browser spielen (Google Easteregg)

(Versteckte) Eastereggs gibt es bei Google wie Sand am Meer.

Vor kurzem wurde ein Easteregg entdeckt, welches dem Spieler den Klassiker „Breakout“ spielen lässt.
Dabei werden die Bilder aus der Bildsuche als Blöcke verwendet, die man mit der Kugel „abschießen“ muss.
Um das Spiel zu starten, gibt man in der Google Bildersuche einfach „atari breakout“ ein und klickt anschließend auf suchen.

Ob dieses Easteregg in kurzer Zeit wieder entfernt wird, oder doch auf Dauer bleibt, ist nicht bekannt, man wird es jedoch -früher oder später- feststellen.

Hinweis: Google hat dieses Easteregg inzwischen entfernt.

Scratchpad wird eingestellt

Google Scratchpad ist/war eine nützliche Erweiterung für den Chrome-Browser.
Man konnte schnell Notizen schreiben und in der Cloud speichern und hatte diese Notiz dann eben auch auf den anderen Computern, die ebenfalls diese Erweiterung haben.

Seit Kurzem scheint die Meldung auf: „Scratchpad is moving to Google Keep.
Google Keep ist die neue Art des Notizbuches. Google Keep hat auch Sprachunterstützung und funktioniert auch auf Smartphones wunderbar.

Was Google Keep jedoch nicht hat, ist Textformatierung (Fettdruck, Kursiv, Unterstrichen, etc.).
Google Scratchpad konnte das, Keep kann das (noch) nicht. – Für jemanden, der Textformatierung gerne nutzt, um gewisse Wörter, etc. hervorzuheben, ist dies durchaus wichtig.

Ich hoffe nicht, dass man den Fehler macht und User, die formatierte Notizen gewohnt sind, zu einem neuen Tool zwingt, welches nicht einmal noch Standard Textformatierungen beherrscht.

Textformatierung steht immerhin schon auf der Wunschliste, bei der man mit voten kann.

Google Webfonts für Webseiten

Bereits seit längerer Zeit bietet Google kostenlose Fonts/Schriftarten für Webseiten an.
Auf der Webseite Google Web Fonts gibt es derzeit über 600 verschiedene Schriftarten zur Auswahl, welche sich mittels HTML (- und CSS) Code in die eigene Webseite einbauen lassen.

Die Schriften lassen sich anhand der „Dicke“ bzw. Schreibweise filtern, somit findet man die Schriftart, wonach man eigentlich sucht schneller.

Der große Vorteil daran ist, dass ein Webmaster sich nicht mehr darum kümmern muss, ob ein User eine bestimmte Schriftart auf dem Computer installiert hat, da die Schriftart vom Internet abgerufen wird.
Das Ganze wird durch die Webfonts API von Google ermöglicht.

Internetabgabe zahlen, aber dafür straflos up/downloaden dürfen?

Die Grünen wollen eine Internetabgabe einführen, die sämtliche Up/Downloads straffrei macht. (PS: Downloads sind in Österreich bereits straffrei, also betrifft dies eigentlich nur die Uploads)

Also eine Pauschalgebühr von 5 Euro im Monat, aber dafür muss man sich nie wieder um das Urheberrecht irgendwelche Gedanken machen und die Künstler hätten auch etwas davon.

Eigentlich keine schlechte Idee, allerdings hat die Sache nur einen kleinen Haken:
Nicht jeder Internetuser lädt Musik/Filme runter (bzw. rauf), daher würden auch komplett „Unschuldige“ User davon betroffen sein.

Eine bessere Idee; basierend auf die monatliche Zusatzpauschale (aber freiwillig):

Internetprovider sollten eine Option einführen, die den Kunden 5 Euro im Monat kostet.
Diese Option ist für die Kunden absolut freiwillig.
Jeder Kunde der diese Option bei seinen Internetprovider bestellt hat und somit auch die Pauschale zahlt, darf Musik/Filme, etc. kostenlos hoch- oder runterladen, egal aus welcher Quelle diese Daten bezogen werden.
Somit müssten Kunden, die sowieso nie „illegales“ Down/Uploaden keine Extragebühr für Nix bezahlen.
Und Kunden, die diese Option haben, haben die totale Freiheit darüber. Der Provider müsste diese Gebühr (5 Euro) zu 100% an die Industrie/Künstler weitergeben.

Wie würden dann zukünftig die Abfragen zwischen Contentindustrie/Künstler und Provider ablaufen?

Ganz Einfach: Die Industrie durchstöbert ja quasi die Tauschnetzwerke und wenn eine IP-Adresse ein geschütztes Material für Andere zum Download anbietet, kontaktiert sie den jeweiligen Provider dieser IP-Adresse.
Bis zu diesen Punkt ändert sich ja auch nichts, das ist ja bis jetzt auch so der Fall: Die Industrie nimmt einfach nur Kontakt mit dem Provider auf.

Der Provider sieht nach, ob der Kunde dieser IP-Adresse auch die -oben genannte- Option hat.
Hat der Kunde diese Option, dann hat sich das erledigt. Es werden keine Daten des Kunden weitergegeben, da der Kunde den Filetransfer ja mit der Pauschale legal durchgeführt hat.
Hat der Kunde diese Option nicht, so können dann (wie gehabt) eventuelle, weitere (rechtliche) Schritte durchgeführt werden.

Somit müssten nur die Zahlen, die auch wirklich davon Gebrauch machen können.

Google Play Store in Österreich weiterhin nicht verfügbar (Update)

Zwar ist vor kurzem das Nexus 7 erschienen und ist bereits wieder ausverkauft, allerdings hatte ich hier die Hoffnung dass der Google Play Store „erweitert“ wird, da sonst ein Tablet nicht besonders viel Sinn hätte.

Während in den USA sämtlicher Content über den Play Store verfügbar ist, gibt es in Österreich genau nichts.

Von Deutschland wusste ich, dass man ein paar Bereiche auf macht, wie zB den Bereich „devices“ und „movies“.

Bei den Test ging ich über einen deutschen Proxy Server (Server von ChaosComputerClub für das TOR-Projekt) auf den Play Store. Normalerweise sollte dann nur Inhalt angezeigt werden, der auch tatsächlich verfügbar ist in diesen Land. Allem Anschein nach, ist in Deutschland bereits alles verfügbar. Zumindest konnte ich alle Bereiche mit einer deutschen IP-Adresse sehen (Was nicht unbedingt heißen soll, dass man es kaufen könnte).

In Österreich hingegen sieht es mager aus, denn da gibt es ausschließlich Apps, mehr nicht.
Wenn man aus Österreich (mit einer österr. IP) auf eine der folgenden Adressen zugreift, bekommt man nur die Meldung, dass es nicht verfügbar ist.

Für Geräte: https://play.google.com/store/devices
Für Musik: https://play.google.com/store/music
Für Zeitschriften: https://play.google.com/store/newsstand
Für Bücher: https://play.google.com/store/books
Für Filme & Serien: https://play.google.com/store/movies

Da die Mühlen hierzulande ziemlich langsam mahlen, wird es wohl noch länger dauern, bis es in AT einen Play-Store gibt, der reichlich mit Content gefüllt ist. Leider.

UPDATES:
Musik kann man seit 10. April 2013 im österreichischen Play Store kaufen.

Seit 27. Juni 2013 kann man auch Bücher im Google Play Store kaufen.

Geräte lassen sich seit 19. März 2014 über den österreichischen Google Play Store kaufen.

Knowledge Graph nun verfügbar

Auf der US-Seite von Google gab es ja schon seit längerem die Knowledge Graph.
Diese sorgt dafür, dass von bekannten Personen eine Übersicht auf der rechten Seite dargestellt wird, umso schneller die notwendigen Infos zu haben über diese jeweilige Person.

Dieses Feature war früher nur auf der google.com Domain verfügbar, ist aber inzwischen auch hier mit der .at Domain möglich.
Allerdings derzeit nur, wenn die Sprache auf Englisch gestellt ist.

Man kann die Sprache schnell und unkompliziert auf Englisch umstellen, wenn man folgende Seite aufruft:
https://www.google.at/?hl=en

Das „hl=en“ ist die Spracheinstellung, diese kann man später von „en“ wieder auf „de“ stellen, sollte jedoch nicht notwendig sein, denn wenn man die Seite ohne den Parameter „?hl=en“ aufruft, wird Google wieder in der Standardsprache angezeigt.